Die Verwaltung des Krankenhauses unterstützt alle Abteilungen, den
Betriebszweck bestmöglich zu erfüllen. Zum Wohle der PatientInnen
schafft sie die Grundlagen für eine rationelle und ökonomische Leistungs-
erbringung in allen Bereichen des Krankenhausbetriebes. Die Verwaltung
stellt außerdem das Verbindungsglied zwischen Krankenhaus und dem
Rechtsträger dar.